de fr

Unbedingte Freiheitsstrafen

«Summarische Nichtigkeitsbeschwerde»

fel.
Rechtsgebiete:

Strafprozessrecht

Zitiervorschlag: fel., Unbedingte Freiheitsstrafen, in: Jusletter 7. Januar 2002

Das Bundesgericht erläutert, wie nach dem neuen Verfahrensrecht vorzugehen ist, wenn jemand eine unbedingt ausgefällte Freiheitsstrafe anficht und deren Vollzug bis zum endgültigen Verdikt aus Lausanne aussetzen lassen will. In Frage kommt dies selbstverständlich nur, wenn nicht bereits vor oder unmittelbar nach der Verurteilung wegen Fluchtgefahr Sicherheitshaft angeordnet worden ist.


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