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Interkantonale Hehlerei

fel.
Rechtsgebiete:

Strafprozessrecht

Zitiervorschlag: fel., Interkantonale Hehlerei, in: Jusletter 7. Januar 2002

Der Straftatbestand der Hehlerei ist erfüllt, sobald der Hehler das Diebesgut erworben hat. Dies geht aus einem neuen Urteil des Bundesgerichts hervor, das im Kompetenzstreit zwischen den Ständen Aargau und St. Gallen darüber zu befinden hatte, in welchem Kanton ein Hehler strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden muss. Der Mann war im Kanton St. Gallen in eine Verkehrskontrolle geraten, und dabei zeigte sich, dass er in seinem Kofferraum einen im Kanton Aargau erworbenen gestohlenen Radioverstärker mit sich führte.


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