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Unzuständiges Amt hat Eingaben weiterzuleiten

fel.
Rechtsgebiete:

SchKG

Zitiervorschlag: fel., Unzuständiges Amt hat Eingaben weiterzuleiten, in: Jusletter 7. Januar 2002

Wird ein Betreibungsbegehren an ein örtlich nicht zuständiges Betreibungsamt gerichtet, muss dieses die Eingabe, sofern daraus die tatsächlich zuständige Stelle hervorgeht, unverzüglich an diese weiterleiten.


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