Zitiervorschlag: Lukas Handschin, Eine neue «Haftung» des Verwaltungsrats?, in: Jusletter 21. Januar 2002
„Verwaltungsräte sind nur haftbar, wenn sie sich schuldhaft verantwortlich gemacht haben.“ Bricht ein Unternehmen zusammen, wird in jüngerer Zeit vermehrt eine politische oder allenfalls moralische Verantwortlichkeit des Verwaltungsrates thematisiert, die sich nicht auf Pflichtverletzungen abstützt, sondern allein auf die Tatsache, dass bestimmte Personen während einer gewissen Zeit im Verwaltungsrat waren. Die Konsequenzen solch moralisch-politischer Verantwortlichkeit sind nur schwer abzuschätzen.
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