Zitiervorschlag: fel., Richterliche Lebenserfahrung, in: Jusletter 21. Januar 2002
Das Bundesgericht geht auf Grund allgemeiner Lebenserfahrung davon aus, dass das Rückenleiden scheuermannsche Krankheit beim Betroffenen «über kurz oder lang» zu einer Beeinträchtigung der Erwerbstätigkeit führt. Dies ergab sich im Verlaufe einer öffentlichen Urteilsberatung in Lausanne.
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