Zitiervorschlag: fel., Bodenständige Schweizer Pilotenausbildung, in: Jusletter 28. Januar 2002
Wer in der Schweiz Piloten ausbilden will, muss unter anderem über ein Flugzeug verfügen, das in der Schweiz immatrikuliert ist. Das entschied das Bundesgericht. Es wies die Verwaltungsgerichtsbeschwerde einer in Lausanne domizilierten Flugschule ab, die für die Ausbildung von Pilotenkandidaten ein in Frankreich immatrikuliertes Flugzeug verwenden wollte.
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Hier können Sie Meinung zu diesem Thema hinterlassen. Wir behalten uns vor, Kommentare zu entfernen, die gegen unsere Richtlinien verstossen.
Es gibt noch keine Kommentare zu diesem Thema.
Jurius ist dein persönlicher Assistent für alle Fragen rund um Weblaw. Egal ob du Informationen zu Abos, Produkten oder Dienstleistungen benötigst, Jurius ist hier, um dir zu helfen. Stelle einfach deine Frage und erhalte sofortige Antworten.