Busse für Etienne Rainer bestätigt
Nachtruhestörung kostet Partyveranstalter 2000 Franken
Rechtsgebiete:
Polizei- und Ordnungsrecht
Zitiervorschlag: fel., Busse für Etienne Rainer bestätigt, in: Jusletter 4. Februar 2002
Die Busse von 2000 Franken, zu der das Zürcher Obergericht am 18. September 2000 den bekannten Partyveranstalter Etienne Rainer wegen Verletzung des Straf- und Vollzugsgesetzes sowie des Ruhetagsgesetzes verurteilt hatte, ist vom Bundesgericht bestätigt worden.
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