Widerruf des bedingten Strafvollzugs
Überprüfte Rechtsprechung
Das Bundesgericht hat seine Rechtsprechung zum Widerruf des bedingten Strafvollzugs überprüft und gelockert. Konkret wurde die Nichtigkeitsbeschwerde eines Mannes gutgeheissen, der nach dem Willen des Berner Obergerichtes eine im Jahre 1997 zur Bewährung ausgesetzte Gefängnisstrafe von zehn Monaten absitzen sollte, weil er trotz Verwarnungen und Verlängerungen der Probezeit insgesamt 22 Mal gegen Strassenverkehrsregeln verstossen hatte und deswegen zu zusätzlichen hundert Tagen Haft verurteilt worden war.
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