Das Armenrechtsmandat als Standespflicht des Anwalts
fel.
Rechtsgebiete:
Übriges Verfassungsrecht
Zitiervorschlag: fel., Das Armenrechtsmandat als Standespflicht des Anwalts, in: Jusletter 18. Februar 2002
Es gehört zu den Berufs- und Standespflichten eines Rechtsanwaltes, bei Bedarf Mandate mit unentgeltlicher Rechtspflege zu übernehmen und mit gleicher Sorgfalt wie andere Aufträge zu besorgen. Das ergibt sich laut einem neuen Urteil des Bundesgerichts allenfalls aus kantonalem Anwaltsrecht, in jedem Fall «aber auch - ungeschrieben - aus dem Anwaltsmonopol».
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