Einführung der Domäne «.eu»
Amtsblatt Nr. C 045 E vom 19/02/2002 S. 0053 - 0059
Europarecht
Zitiervorschlag: Jurius, Einführung der Domäne «.eu», in: Jusletter 4. März 2002
Im Folgenden wird der gemeinsame Standpunkt (EG) 9/2001, vom Rat festgelegt am 7. November 2001, zur Einführung der Domäne oberster Stufe «.eu» wiedergegeben. Mit der abgedruckten Verordnung soll «.eu» als länderspezifische Domäne oberster Stufe (ccTLD) in der Gemeinschaft eingeführt werden. Von besonderem Interesse ist Art. 4 Abs. 2 lit. b.: Das Register [...] trägt über eine zugelassene Registrierstelle für die TLD «.eu» Domänennamen innerhalb der TLD «.eu» ein, die beantragt wurden von i) einem Unternehmen, das seinen satzungsmässigen Sitz, seine Hauptverwaltung oder seine Hauptniederlassung innerhalb der Gemeinschaft hat, oder ii) einer in der Gemeinschaft niedergelassenen Organisation unbeschadet der Anwendung nationaler Rechtsvorschriften oder iii) einer natürlichen Person mit Wohnsitz innerhalb der Gemeinschaft. Diese Voraussetzungen dürften von den wenigsten Schweizer Firmen bzw. Schweizern erfüllt werden.
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