Jusletter

Die Zukunft des Bankkundengeheimnisses

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  • Autor/Autorin: Christoph Winzeler
  • Rechtsgebiete: Bankrecht
  • Zitiervorschlag: Christoph Winzeler, Die Zukunft des Bankkundengeheimnisses, in: Jusletter 11. März 2002
Das Bankkunden- oder Bankgeheimnis verbietet einer Bank, Daten über ihre Kundschaft an Dritte weiterzugeben; es ist eine besondere Form des Datenschutzes. Seine Regelung in der Schweiz unterscheidet sich von ausländischen Ordnungen durch ihre Strenge. Die Verletzung des Bankkundengeheimnisses ist ein Straftatbestand, und zwar ein Offizialdelikt (das von Amtes wegen geahndet wird). Alsdann gilt das Bankkundengeheimnis nicht nur gegenüber Privatpersonen, sondern auch gegenüber Behörden, z.B. Steuerbehörden. Sein Schutz entfällt aber, wo das Gesetz eine Auskunftspflicht der Bank anordnet, so gegenüber Strafgerichten und Bankaufsichtsbehörden (auch solchen im Ausland über die Verfahren der Amts- und Rechtshilfe). Für den Kampf gegen die Wirtschaftskriminalität bildet das Bankkundengeheimnis keinen Hinderungsgrund. Bei der Verfolgung entsprechender Delikte (zu denen etwa Steuerbetrug, Geldwäscherei und Insiderhandel gehören) schuldet die Bank den Strafverfolgungsbehörden die verlangten Informationen. Derzeit ist das Bankkundengeheimnis international ein Gegenstand der rechtspolitischen Diskussion.

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