Opferhilfe nach Straftat im Ausland
Rechtsgebiete:
Strafprozessrecht
Zitiervorschlag: fel., Opferhilfe nach Straftat im Ausland, in: Jusletter 11. März 2002
Längerfristige Opferhilfe zur psychischen Verarbeitung der Folgen einer im Ausland begangenen Straftat kann laut Rechtsprechung des Bundesgerichts nur beanspruchen, wer entweder im fraglichen Zeitpunkt in der Schweiz Wohnsitz hatte oder aber das Schweizer Bürgerrecht besitzt.
Séance d’information: Paralegal avec [...]
Kommentare
Hier können Sie Meinung zu diesem Thema hinterlassen. Wir behalten uns vor, Kommentare zu entfernen, die gegen unsere Richtlinien verstossen.