Asylbewerber sollen sich beschweren können
Entscheid zu Empfangsstellen
Ausländer- und Asylrecht
Zitiervorschlag: fel., Asylbewerber sollen sich beschweren können, in: Jusletter 22. April 2002
Fühlt sich ein Asylbewerber, der während längerer Zeit in einer Empfangsstelle verbleiben muss, in schwerer Weise in seiner Freiheit beeinträchtigt, dann soll er sich gegen einzelne Anordnungen oder gegen das Verhalten des Personals im Allgemeinen beschweren können. Das geht aus einem Urteil des Bundesgerichts hervor, das im Interesse der Rechtssicherheit die Schaffung spezieller Regeln für ein solches Verfahren anregt.