Die Wahrung der Rechte im Steuerverfahren unter besonderer Berücksichtigung des Kantons Basel-Stadt
Einkommenssteuer u. direkte Steuern im Allgemeinen
Zitiervorschlag: Bernhard Madörin, Die Wahrung der Rechte im Steuerverfahren unter besonderer Berücksichtigung des Kantons Basel-Stadt, in: Jusletter 27. Mai 2002
Die Steuerverwaltung – als mit der Durchsetzung des Steuergesetzes beauftragte Behörde – steht in einem Spannungsverhältnis zu den Steuerpflichtigen. Sie ist veranlagende Behörde und steht im direkten Kontakt mit den Steuerpflichtigen. Die Steuerrechnung trifft unmittelbar den Steuerpflichtigen. Nicht immer ist das Verhältnis harmonisch. So erhielt zum Beispiel die Steuerverwaltung Basel-Stadt für Ihre Verwaltungstätigkeit in der Bilanz vom November und in der BaZ vom 10./11. Nov. 2001 keine guten Noten.
Kommentare
Hier können Sie Meinung zu diesem Thema hinterlassen. Wir behalten uns vor, Kommentare zu entfernen, die gegen unsere Richtlinien verstossen.