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Dienstpflicht(ersatz) nur für Männer

Keine verfassungswidrige Geschlechtsdiskriminierung

fel.
Rechtsgebiete:

Gleichheit von Frau und Mann

Zitiervorschlag: fel., Dienstpflicht(ersatz) nur für Männer, in: Jusletter 17. Juni 2002

Dass in der Schweiz nur Männer Wehrpflichtersatz zahlen müssen, wenn sie weder Militärdienst noch Ersatzdienst leisten, verstösst laut einem neuen Urteil des Bundesgerichts nicht gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung der Geschlechter, wie er in der Bundesverfassung und verschiedenen internationalen Vereinbarungen verankert ist. Eine Verwaltungsgerichtsbeschwerde, mit der ein dienstuntauglicher Mann den ihm in Rechnung gestellten Wehrpflichtersatz anfocht, ist in Lausanne im vereinfachten Verfahren als «offensichtlich unbegründet» abgewiesen worden (Art. 36a Bundesrechtspflegegesetz).


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