Finanzielle Hilfe an Schweizer Touristen neu geregelt
Bundesrat setzt neue Verordnung per 1. Sept. 2002 in Kraft
Wirtschafts- und Wirtschaftsverwaltungsrecht
Zitiervorschlag: Jurius, Finanzielle Hilfe an Schweizer Touristen neu geregelt, in: Jusletter 8. Juli 2002
Der Bundesrat hat die Gewährung von Vorschüssen an Schweizer Touristen, die im Ausland in Not geraten, neu geregelt. Er hat eine neue, auf fünf Jahre befristete Verordnung über die finanzielle Hilfe an vorübergehend im Ausland weilende Schweizer Staatsangehörige auf den 1. September 2002 in Kraft gesetzt. Da sich die Verordnung wie bisher nur auf die Bundesverfassung stützt, hat der Bundesrat zugleich das Eidg. Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) beauftragt, einen Gesetzesentwurf auszuarbeiten.
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