Urteil betreffend «falsche Anschuldigung» und «Kinderpornografie im Netz»
Erwägungen zum Urteil des Kreisgerichtes VIII Bern-Laupen vom 11.6.2002 (anonymisierte Version)
Gegen das Urteil des Kreisgerichtes VIII Bern-Laupen vom 11.6.2002 wurde nicht appelliert. Auf eine ausführliche schriftliche Begründung des Urteils konnte deshalb verzichtet werden. Die nachfolgenden Erwägungen beschränken sich auf eine Kurzzusammenfassung der mündlichen Urteilsbegründung.
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