Mit Drogen und Alkohol am Lenkrad
Begutachtung der Fahreignung geboten
Strassenverkehrsrecht
Zitiervorschlag: fel., Mit Drogen und Alkohol am Lenkrad, in: Jusletter 29. Juli 2002
Das Bundesgericht verlangt, dass die Fahreignung eines heute 24-jährigen Autolenkers abgeklärt wird, der im vergangenen Jahr bei einer Verkehrskontrolle unter dem kombinierten Einfluss von Amphetamin, MDMA (Methylendioxymethamphetamin), Cannabis und Alkohol stand. Das zuständige Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt des Kantons Bern hatte lediglich einen Führerausweisentzug von 15 Monaten angeordnet, doch zog das Bundesamt für Strassen die Sache mit Verwaltungsgerichtsbeschwerde nach Lausanne weiter.
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