Tödliche Polizeiaktion ohne Strafrechtsfolgen
Angehörige des Opfers nicht zur Beschwerde befugt
Bundesstrafprozess
Zitiervorschlag: Franz Zeller, Tödliche Polizeiaktion ohne Strafrechtsfolgen, in: Jusletter 29. Juli 2002
Das Bundesgericht hat den Angehörigen eines in Ausschaffungshaft ums Leben gekommenen Nigerianers das Recht abgesprochen, sich gegen die Walliser Strafjustiz zu beschweren. Der 28-jährige Asylbewerber war im Mai 2001 erstickt. Zwei Beamte der Kantonspolizei hatten ihn nach Mitternacht abgeholt, um ihn ausser Landes zu bringen. Sie überwanden den heftigen Widerstand des überraschten Asylbewerbers dadurch, dass ein Polizist den Mann mit auf dem Rücken gekreuzten Armen bäuchlings zu Boden drückte. Der Mann blieb regungslos liegen; Reanimationsversuche waren erfolglos.
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