Die Vorbehalte der Staatengemeinschaft gegenüber dem neu geschaffenen Internationalen Strafgerichtshof
Munteres Feilschen über Strafverfolgungsimmunität am East River
Daniel Rietiker
Rechtsgebiete:
Völkerrecht
Zitiervorschlag: Daniel Rietiker, Die Vorbehalte der Staatengemeinschaft gegenüber dem neu geschaffenen Internationalen Strafgerichtshof, in: Jusletter 12. August 2002
Das erst am 1. Juli 2002 formell in Kraft getretene Römer Statut des Internationalen Strafgerichtshofes sieht sich bereits einem starken politischen Gegenwind ausgesetzt. Die ihm vom Sicherheitsrat der Vereinten Nationen einstimmig abgerungene Kompromissformel, wonach den an Friedensmissionen beteiligten US-Truppenkontingenten präventiv eine Strafverfolgungsimmunität für die in die Zuständigkeit des Strafgerichtshofes fallenden Verbrechen gewährt werden, scheint völkerrechtlich problematisch. Dies lässt für die weitere, hoffentlich unabhängige Arbeit des Gerichtshofes nichts Gutes erahnen.
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