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Abwahl aus Stiftungsrat

Zirkularbeschluss ohne Betroffene

fel.
Rechtsgebiete:

Personenrecht

Zitiervorschlag: fel., Abwahl aus Stiftungsrat, in: Jusletter 12. August 2002

Ein Stiftungsrat kann einzelne seiner Mitglieder durch Zirkularbeschluss absetzen, auch wenn die Betroffenen an dem Verfahren nicht teilnehmen. Die auf Aktiengesellschaften zugeschnittene Bestimmung von Art. 713 des Obligationenrechts, wonach Zirkularbeschlüsse nur zulässig sind, wenn kein Mitglied eine mündliche Beratung verlangt, kommt laut einem neuen Urteil des Bundesgerichts in solchen Fällen nicht zum Tragen.


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