Gültige Revision des Bündner Polizeigesetzes
Staatsrechtliche Beschwerde von WEF-Gegnern abgewiesen
Die vom Grossen Rat des Kantons Graubünden unter anderem im Hinblick auf das WEF in Davos beschlossene Teilrevision der kantonalen Polizeiverordnung ist gültig. Das Bundesgericht hat eine von zwei Bürgern und vom «Verein DADAvos-Globalisierungskritisches Forum Graubünden» eingereichte staatsrechtliche Beschwerde mit Mehrheitsentscheid abgewiesen und insbesondere eine Verletzung des Prinzips der Gewaltentrennung verneint.
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare