Gültige Revision des Bündner Polizeigesetzes
Staatsrechtliche Beschwerde von WEF-Gegnern abgewiesen
Rechtsgebiete:
Polizei- und Ordnungsrecht
Zitiervorschlag: fel., Gültige Revision des Bündner Polizeigesetzes, in: Jusletter 2. September 2002
Die vom Grossen Rat des Kantons Graubünden unter anderem im Hinblick auf das WEF in Davos beschlossene Teilrevision der kantonalen Polizeiverordnung ist gültig. Das Bundesgericht hat eine von zwei Bürgern und vom «Verein DADAvos-Globalisierungskritisches Forum Graubünden» eingereichte staatsrechtliche Beschwerde mit Mehrheitsentscheid abgewiesen und insbesondere eine Verletzung des Prinzips der Gewaltentrennung verneint.
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