Gegen Einschränkung des Rechtsschutzes
Kritik an der Revision der Bundesrechtspflege bei internationaler Strafrechtshilfe
Internationale Rechtshilfe
Zitiervorschlag: Peter Popp / Dave Zollinger, Gegen Einschränkung des Rechtsschutzes, in: Jusletter 2. September 2002
Die laufende Justizreform betrifft alle Zweige der Bundesrechtspflege, darunter auch die internationale Rechtshilfe in Strafsachen. Der Rechtsschutz für diese Materie wird vielfach kontrovers beurteilt: aus Sicht der Behörden oft als überfrachtet und zeitraubend, aus Sicht der Betroffenen als mehr der Repression statt dem Individuum verpflichtet. Der nachfolgende Artikel zeigt, dass zwei Reformvorschläge kritisch hinterfragt werden müssen, nämlich die Verlagerung der Spruchkompetenz vom Bundesgericht auf das künftige Bundesverwaltungsgericht und die Elimination der kantonalen Beschwerdeinstanzen. Ausgehend von den Reformzielen postulieren die Autoren das neue Bundesstrafgericht als die fachlich geeignetere Instanz und schlagen vor, einen zweistufigen Rechtsschutz mindestens bei schwerer wiegenden Eingriffen einzuräumen.
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