Heinz Hausheer
Insbesondere sogenannte «unbenannte Zuwendungen» und ehebezogene Arbeitsleistungen in rechtsvergleichender Sicht
Wie sind vermögensrechtliche «Transaktionen» wie Geld-, Dienstleistungen oder Gebrauchsüberlassungen, die unter Dritten auf der Grundlage eines besonderen schuldrechtlichen Vertrages abgewickelt werden, zwischen den Ehegatten zu qualifizieren? Der Autor stellt dafür einen Rechtsvergleich mit Deutschland an. So werden in Deutschland unbenannte unentgeltliche vermögensrechtliche Leistungen unter Ehegatten ausserhalb der schuldrechtlichen Schenkung aber auch ausserhalb des gesetzlich geregelten Eherechts angesiedelt und kraft Richterrecht als familienrechtliche Verträge sui generis qualifiziert. In der Schweiz werden solche unbenannte unentgeltliche vermögensrechtliche Leistungen unter Ehegatten abschliessend entweder über die Regeln des ehelichen Unterhalts oder des Güterrechts abgewickelt, und es bleibt daher kein Raum für eine besondere richterrechtliche Rechtsgrundlage wie sie in Deutschland geschaffen wurde. Sodann nimmt der Autor für die Schweiz eine Zuordnung der verschiedenen Leistungen zum Güterrecht bzw. zum ehelichen Unterhalt vor.
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Rechtsgebiete: Familienrecht. Eherecht
Clausdieter Schott
Während früher die Eigentumsverhältnisse an «der Kultur unfähigen Lande» (Art. 664 ZGB) eher von theoretischem Interesse waren, hat sich dies in den letzten Jahrzehnten gründlich geändert, nachdem mit dem Massentourismus, insbesondere dem Wintersport, die ehemals unwirtlichen Gebiete «wirtlich» geworden sind. Dass die Frage, wem die Schutthalden und Gletscher gehören, nicht nur wirtschaftlich, sondern auch juristisch in neue Dimensionen getreten ist, verdeutlicht der bis vor Bundesgericht ausgetragene Streit zwischen der Bürgergemeinde Sagogn und der politischen Gemeinde Laax um Teile des dem Wintersportler als «Weisse Arena» bekannten Skigebiets.
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Rechtsgebiete: Sachenrecht
Mario Marti
Vergleich mit den Regeln in Deutschland
Kürzlich wurden vom Wirtschaftsverband Economiesuisse und von der Schweizer Börse SWX zwei Regelwerke zur Corporate Governance erlassen. Der Autor stellt die beiden Kodizes vor und zieht zum Vergleich das entsprechende Regelwerk aus Deutschland heran.
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Rechtsgebiete: Aktienrecht
Barblina Töndury
Bedingte Gefängnisstrafen für die Eltern von Kuvet
Die Eltern des im Mai 2000 während einiger Tage entführten Knaben Kuvet haben sich am Donnerstag vor der 7. Abteilung des Bezirksgerichts Zürich wegen mangelnder Sorgfalt in Finanzgeschäften und weiterer Delikte verantworten müssen. Das Ehepaar bot als Inhaber einer grösseren albanischen Reisebürokette in den Reisebüros neben Flugtickets auch Geldtransfers in den Balkan an gegen eine Kommission von 3 bis 5 Prozent. In den Jahren 1996 bis 2000 wurden Beträge von jeweils einigen hundert bis mehreren tausend Franken transferiert, jährlich insgesamt bis zu zweistellige Millionenbeträge.
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Rechtsgebiete: Einziehung, Geldwäscherei, mangelnde Sorgfalt bei Finanzgeschäften und Melderecht, (Straf-)Bestimmungen des Geldwäschereigesetzes (GwG), Kriminelle Organisation
fel.
Bewilligte Amtshilfe an Börsenaufsichtsbehörde in Ontario
Die Eidgenössische Bankenkommission darf im Zusammenhang mit einem mutmasslichen Insiderhandel der kanadischen Börsenaufsichtsbehörde Ontario Securities Commission (OSC) auf dem Weg der Amtshilfe Bankunterlagen über parallele Transaktionen in der Schweiz übergeben. Das Bundesgericht hat eine dagegen gerichtete Verwaltungsgerichtsbeschwerde des Auftraggebers abgewiesen, der vor allem geltend gemacht hatte, in den kanadischen Verfahren werde die Vertraulichkeit nicht gewahrt.
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Rechtsgebiete: Wirtschafts- und Wirtschaftsverwaltungsrecht
fel.
Bauten ausserhalb der Bauzonen
Ausnahmebewilligungen für Bauten ausserhalb der Bauzonen dürfen laut einem neuen Urteil des Bundesgerichts grundsätzlich nur von einer einzigen kantonalen Behörde erteilt oder genehmigt werden (Art. 25 Abs. 2 Raumplanungsgesetz). Die im Kanton Bern geltende Regelung, gemäss der die 26 Regierungsstatthalter solche Bewilligungen erteilen, verstösst gegen übergeordnetes Bundesrecht und muss «so schnell wie möglich» geändert werden.
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Rechtsgebiete: Bau- und Raumplanungsrecht. Bodenrecht
fel.
Kein Platz auf der Spezialitätenliste
Das Gesetz lässt es nicht zu, Heilmittel in die Spezialitätenliste der kassenpflichtigen Medikamente aufzunehmen, deren Wirksamkeit sich noch in der wissenschaftlichen Abklärung befindet. Dies geht aus einem Urteil des Eidgenössischen Versicherungsgerichts (EVG) im Streit um den Appetitzügler Reductil hervor, der vom Bundesamt für Sozialversicherung und von der zuständigen Eidgenössischen Rekurskommission nicht in die Spezialitätenliste aufgenommen worden ist.
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Rechtsgebiete: Heilmittel, Medizinprodukte, Lebensmittel
Jurius
Der Bundesrat hat am 4. September 2002 die Botschaft zur Änderung des Asylgesetzes verabschiedet. Hauptpfeiler der Asylgesetzrevision bilden die Drittstaatenregelung, ein neues Finanzierungsmodell, die Rechtsstellung der heute vorläufig Aufgenommenen, das Asylverfahren und die Beschwerdemöglichkeit an den Empfangsstellen und Flughäfen sowie das Arbeitsverbot. Gleichzeitig soll auch das Krankenversicherungsgesetz angepasst werden.
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Rechtsgebiete: Ausländer- und Asylrecht
Jurius
Der Bundesrat ist bereit, den befristeten Sondersatz für Beherbergungsleistungen im Rahmen der Mehrwertsteuer (MWST) bis Ende 2006 weiterzuführen. Damit soll im Sinne einer Kompromisslösung ein lückenloser Übergang vom Sondersatz zu neuen Massnahmen sichergestellt werden, die in der verabschiedungsreifen «Botschaft über Verbesserungen von Struktur und Qualität des Angebotes des Schweizer Tourismus» vorgeschlagen werden.
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Rechtsgebiete: Indirekte Steuern
Jurius
Der Bundesrat hat an der Sitzung vom 4. September 2002 die Vollzugsverordnung über das Reisendengewerbe verabschiedet. Ferner hat er das Inkrafttreten der Verordnung und des neuen Bundesgesetzes über das Reisendengewerbe auf den 1. Januar 2003 festgelegt.
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Rechtsgebiete: Wirtschafts- und Wirtschaftsverwaltungsrecht
Jurius
Erleichterung der Ermittlungen zu den Anschlägen des 11. September 2001
Bundesanwalt Valentin Roschacher hat am 4. September 2002 in Washington mit US-Attorney General John Ashcroft sowie mit Deputy Secretary Ken Dam des US-Department of the Treasury ein sogenanntes «Operative Working Arrangement» unterzeichnet.
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Rechtsgebiete: Polizei- und Ordnungsrecht