Kanada garantiert genügend Vertraulichkeit
Bewilligte Amtshilfe an Börsenaufsichtsbehörde in Ontario
Die Eidgenössische Bankenkommission darf im Zusammenhang mit einem mutmasslichen Insiderhandel der kanadischen Börsenaufsichtsbehörde Ontario Securities Commission (OSC) auf dem Weg der Amtshilfe Bankunterlagen über parallele Transaktionen in der Schweiz übergeben. Das Bundesgericht hat eine dagegen gerichtete Verwaltungsgerichtsbeschwerde des Auftraggebers abgewiesen, der vor allem geltend gemacht hatte, in den kanadischen Verfahren werde die Vertraulichkeit nicht gewahrt.
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