Zitiervorschlag: fel., Appetitzügler Reductil, in: Jusletter 9. September 2002
Das Gesetz lässt es nicht zu, Heilmittel in die Spezialitätenliste der kassenpflichtigen Medikamente aufzunehmen, deren Wirksamkeit sich noch in der wissenschaftlichen Abklärung befindet. Dies geht aus einem Urteil des Eidgenössischen Versicherungsgerichts (EVG) im Streit um den Appetitzügler Reductil hervor, der vom Bundesamt für Sozialversicherung und von der zuständigen Eidgenössischen Rekurskommission nicht in die Spezialitätenliste aufgenommen worden ist.
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