Kein kostenloser Weiterzug
Anspruch auf zweite Instanz
Rechtsgebiete:
Übriges Verfassungsrecht
Zitiervorschlag: fel., Kein kostenloser Weiterzug, in: Jusletter 16. September 2002
Das Recht einer erstinstanzlich verurteilten Person, den Schuldspruch bei einem oberen Gericht anzufechten, bedeutet laut einem Urteil des Bundesgerichts nicht, dass dieser Weiterzug kostenlos sein muss.
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