Anpassung der AHV/IV-Renten um 2,4% und der AHV/IV/EO-Mindestbeiträge ab 2003
Jurius
Rechtsgebiete:
Kranken-, Unfall- und Invalidenversicherung, AHV
Zitiervorschlag: Jurius, Anpassung der AHV/IV-Renten um 2,4% und der AHV/IV/EO-Mindestbeiträge ab 2003, in: Jusletter 23. September 2002
Der Bundesrat hat beschlossen, die AHV/IV-Renten auf den 1. Januar 2003 an die Wirtschaftsentwicklung anzupassen. Die Renten werden daher um 2,4 % erhöht. Auch die im Rahmen der Ergänzungsleistungen zur Deckung des Lebensbedarfs ausgerichteten Leistungen werden angehoben.
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