Informationen auf «drogerie.de» müssen nicht von einem Drogeristen stammen
Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 12. September 2002 (6 U 128/01)
Gemäss einem nicht rechtskräftigen Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main besteht seitens der Konsumenten keine Erwartung, dass die unter der Domain «drogerie.de» gespeicherten Informationen von einem Berufsträger (Drogisten) veröffentlicht werden.
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