Informationen auf «drogerie.de» müssen nicht von einem Drogeristen stammen
Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 12. September 2002 (6 U 128/01)
Jurius
Zitiervorschlag: Jurius, Informationen auf «drogerie.de» müssen nicht von einem Drogeristen stammen, in: Jusletter 7. Oktober 2002
Gemäss einem nicht rechtskräftigen Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main besteht seitens der Konsumenten keine Erwartung, dass die unter der Domain «drogerie.de» gespeicherten Informationen von einem Berufsträger (Drogisten) veröffentlicht werden.
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Hier können Sie Meinung zu diesem Thema hinterlassen. Wir behalten uns vor, Kommentare zu entfernen, die gegen unsere Richtlinien verstossen.
Es gibt noch keine Kommentare zu diesem Thema.
Jurius ist dein persönlicher Assistent für alle Fragen rund um Weblaw. Egal ob du Informationen zu Abos, Produkten oder Dienstleistungen benötigst, Jurius ist hier, um dir zu helfen. Stelle einfach deine Frage und erhalte sofortige Antworten.