Informationen auf «drogerie.de» müssen nicht von einem Drogeristen stammen
Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 12. September 2002 (6 U 128/01)
Rechtsgebiete:
Domain-Namen
Zitiervorschlag: Jurius, Informationen auf «drogerie.de» müssen nicht von einem Drogeristen stammen, in: Jusletter 7. Oktober 2002
Gemäss einem nicht rechtskräftigen Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main besteht seitens der Konsumenten keine Erwartung, dass die unter der Domain «drogerie.de» gespeicherten Informationen von einem Berufsträger (Drogisten) veröffentlicht werden.
Séance d’information: Paralegal avec [...]
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