Berufliche Vorsorge: Senkung des Mindestzinssatzes auf 3,25 Prozent
Rechtsgebiete:
Berufliche Vorsorge
Zitiervorschlag: Jurius, Berufliche Vorsorge: Senkung des Mindestzinssatzes auf 3,25 Prozent, in: Jusletter 28. Oktober 2002
Im Anschluss an die kürzlich geführten parlamentarischen Diskussionen hat der Bundesrat entschieden, den Mindestzinssatz per 1. Januar 2003 von 4 auf 3,25 Prozent zu senken. Die Änderung der Verordnung über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVV 2) bringt ein neues Verfahren, mit dem der Bundesrat den Mindestzinssatz regelmässig, mindestens alle zwei Jahre, anpassen kann.
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