Zitiervorschlag: Markus Felber, Vorzeitige Kündigung aus wichtigem Grund zulässig, in: Jusletter 4. November 2002
Der Darlehensvertrag gehört zu den sogenannten Dauerschuldverhältnissen und kann daher aus wichtigen Gründen vorzeitig aufgelöst werden. Das ergibt sich aus einem neuen Urteil des Bundesgerichts und wird auch von einer Mehrheit der Rechtslehre so gesehen.
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