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Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung durch Lizenzverweigerung?

Andreas Heinemann
Rechtsgebiete:

Kartellrecht

Zitiervorschlag: Andreas Heinemann, Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung durch Lizenzverweigerung?, in: Jusletter 2. Dezember 2002

Probleme im Grenzbereich von Recht des geistigen Eigentums und Kartellrecht haben Hochkonjunktur. Schutzrechtsdichte und Schutzrechtsumfang von Immaterialgüterrechten nehmen zu. Immer häufiger wird deshalb die Frage aufgeworfen, ob die Ausübung von Immaterialgüterrechten im Einzelfall wettbewerbskonform ist. Eher selten, aber um so spektakulärer sind Fälle, in denen aus Kartellrecht sogar eine Zwangslizenz abgeleitet wird. Soweit es um das Verbot des Missbrauchs marktbeherrschender Stellungen in Art. 82 des EG-Vertrags geht, hat die Europäische Kommission erst zweimal eine solche Durchbrechung der Vertragsfreiheit angeordnet, nämlich in der Rechtssache Magill und kürzlich im IMS Health-Fall. Die Magill-Entscheidung der Kommission wurde in allen Instanzen bestätigt, die einstweilige Anordnung in IMS Health wurde dagegen im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes kassiert. Im vorliegenden Beitrag sollen am Beispiel des europäischen Kartellrechts die näheren Voraussetzungen präzisiert werden, die an die kartellrechtliche Zwangslizenzierung zu stellen sind.


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