Anwendbarkeit des Lugano Übereinkommens – Einlassung unter Art. 18 LugÜ
Besprechung von Bundesgerichtsentscheid 4C.52/2002 vom 3. September 2002
IPR
Zitiervorschlag: Felix Dasser, Anwendbarkeit des Lugano Übereinkommens – Einlassung unter Art. 18 LugÜ, in: Jusletter 9. Dezember 2002
Auslegung und Anwendungsbereich von Art. 18 LugÜ zur Einlassung sind strittig. Das Bundesgericht geht in diesem Entscheid nur (zu) kurz darauf ein und äussert sich beiläufig missverständlich zum Anwendungsbereich des Lugano Übereinkommens als solchem. Das Bundesgericht lässt die Anwendbarkeit von Art. 18 LugÜ gegenüber einer amerikanischen Beklagten offen und greift für die Auslegung des Begriffs der Einlassung zurück auf Art. 6 IPRG. Eine genauere Analyse der Rechtsfragen wäre wünschenswert gewesen.
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