Es bleibt beim Freispruch
Leugnung des Genozids an Armeniern?
Rechtsgebiete:
Straftaten gegen die öffentliche Gesundheit, den öffentlichen Verkehr, den öffentlichen Frieden
Zitiervorschlag: fel., Es bleibt beim Freispruch, in: Jusletter 16. Dezember 2002
Beim Delikt der Leugnung des Völkermords gibt es laut einem neuen Urteil des Bundesgerichts keine Opfer im Sinne des Opferhilfegesetzes (Art. 2 und Art. 8).
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