Steuerliche Behandlung von Hanf-Produkten, Rauschpilzen u.dgl.

Praxismitteilung ESTV, Hauptabteilung Mehrwertsteuer

Jurius
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Rechtsgebiete:

Indirekte Steuern

Zitiervorschlag: Jurius, Steuerliche Behandlung von Hanf-Produkten, Rauschpilzen u.dgl., in: Jusletter 17. März 2003

Die Lieferungen von Hanf, Rauschpilzen und ähnlichen Produkten unterliegen der Mehrwertsteuer ungeachtet dessen, ob der Verkauf eines Produkts an sich illegal ist oder ob es als schädlich eingestuft wird.


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