Roland Hürlimann /
Thomas Siegenthaler
Bemerkungen zum Urteil des Bundesgerichts vom 5. September 2002 - 4C.258/2001; teilweise publiziert in BGE 128 III 416 ff.
Mit Urteil vom 5. September 2002 (4C.258/2001) hat die I. Zivilabteilung des Bundesgerichts einen, nicht nur für «Baurechtler» bemerkenswerten Entscheid gefällt, und zwar in mehrfacher Hinsicht. In der amtlichen Sammlung (BGE 128 III 416 ff.) nimmt das Bundesgericht erstmals zur Frage Stellung, unter welchen Voraussetzungen ein Besteller Anspruch darauf hat, sich die Kosten für eine Ersatzvornahme vom ursprünglichen Unternehmer bevorschussen zu lassen. Von weitreichender Bedeutung – namentlich für Bauherren und deren Anwälte – ist die höchstrichterliche Bemerkung, «dass die Verjährung einer Nachbesserungsforderung nicht durch Schuldbetreibung unterbrochen werden kann», ohne sich zugleich zur Frage zu äussern, ob der Besteller damit auch nicht mehr auf die bisherige Judikatur (BGE 96 II 185) und Doktrin zur übergreifenden Wirkung der Verjährungsunterbrechung vertrauen darf, wonach die bei einem Mängelrecht eingetretene Verjährungsunterbrechung, sich auf alle Mängelrechte auswirkt, die dem Besteller aus einem bestimmten Mangel zustehen.
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Rechtsgebiete: Werkvertrag
Daniel Hunkeler
Kommentar zu vier Bundesgerichtsentscheidungen vom 2. Dezember 2002
Der Sachwalter hat im Rahmen seiner allgemeinen Überwachungspflicht u.a. für den Schutz des Schuldnervermögens und für die Einhaltung des Grundsatzes der Gläubigergleichbehandlung besorgt zu sein. Daher ist es weder gesetzeswidrig noch willkürlich, wenn er die Nachlassschuldnerin anweist, vertragliche Verpflichtungen gegenüber Frühpensionierten nicht zu erfüllen.
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Andrea Flury /
Alice Naumann
Die folgenden Ausführungen zeigen, dass das St. Galler Internationale Immaterialgüterrechtsforum ein Forum darstellt, an welchem weit über das Immaterialgüterrecht, wettbewerbsrechtliche und wirtschaftspolitische Fragestellungen kritisch hinterfragt und auf hohem Niveau diskutiert werden können. Die hohe Diskussionsbereitschaft der interessierten Teilnehmer, welche sich aus Wirtschafts- und Verwaltungsjuristen, Richter sowie Vertreter von Industrie, Dienstleistungsunternehmen, Handel und der Lehre zusammensetzten, macht das IIF besonders interessant. Der erfreulich hohe Zustrom von Teilnehmern zeigt das grosse Interesse an einem Up Date bezüglich den aktuellen immaterialgüterrechtlichen Entwicklungen aus erster Hand und an der Diskussion von praxisrelevanten Fragen in akademischer Atmosphäre. Es zeigt, dass die St. Galler Internationalen Rechtsforen in ihrer Art einzigartig sind und im In- und Ausland ein grosses Echo erzeugen.
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Rechtsgebiete: Immaterialgüterrecht
Regina Kiener
Richterliche Unabhängigkeit am Wendepunkt?
Die «Spuckaffäre» am Bundesgericht, welche dazu führte, dass Bundesrichter Martin Schubarth in der Rechtsprechung nicht mehr eingesetzt wird, löste eine Debatte über die Einführung eines Abberufungsrechts des Parlaments gegenüber Bundesrichtern aus. Die Autorin des folgenden Beitrags zeigt, dass damit ein für den Rechtsstaat heikles Feld betreten wird. Es geht um das Grundprinzip der richterlichen Unabhängigkeit.
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Rechtsgebiete: Übriges Verfassungsrecht
Jurius
Urteil des KG Berlin vom 27.01.2003
Ein Telefonnetz-Anbieter hatte die Mutter eines 16-jährigen Jugendlichen verklagt, weil diese einen Posten auf der Telefonrechnung von 16.992 Mark (8688 Euro), der durch Einwahlen eines 0190-Dialers verursacht worden war, nicht bezahlen wollte. Unter anderem attestierte das Gericht dem Netzbetreiber ein «besonderes wirtschaftliches Interesse an der Anwahl von Mehrwertdiensten durch die jeweiligen Anschlussinhaber», weil der Netzbetreiber an jeder Anwahl mitverdiene. Er müsse sich daher auch eine Mitverantwortung an der Werbung für den Dienst zurechnen lassen.
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Rechtsgebiete: Informatik und Recht
Jurius
Urteil 4C.141/2002 des Bundesgerichts vom 7. Nov. 2002
Gemäss Urteil des Bundesgerichts vom 7. Nov. 2002 darf DJ Bobo den Domain-Namen «www.djbobo.de» künftig für sich beanspruchen. Indem die Beklagte den Namen DJ Bobo für eine von ihr betriebene Homepage verwende, masse sie sich diesen unbefugt an und verletze daher das Namensrecht des Klägers. Das Bundesgericht bestätigte damit den Entscheid des Nidwaldner Kantonsgerichts. Im Folgenden wird das Urteil des Bundesgerichts im Volltext wiedergegeben.
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Rechtsgebiete: Domain-Namen
fel.
Haftung des Auftraggebers
Wer einem anderen aus reiner Gefälligkeit einen Dienst erweist und dabei verunfallt, kann selbst dann Anspruch auf Schadenersatz haben, wenn weder ein Vertrag noch eine unerlaubte Handlung als Grund für eine Haftung in Betracht kommt. Laut einem neuen Urteil des Bundesgerichts können in solchen Fällen unter Umständen die Regeln über die Haftung bei Geschäftsführung ohne Auftrag zur Anwendung gelangen (Art. 422 Abs. 1 Obligationenrecht).
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fel.
Zulässiger Entzug der Fürsorgeleistungen
Die Leistungen der sozialen Fürsorge können unter bestimmten Voraussetzungen vollständig entzogen werden, denn laut einem neuen Urteil des Bundesgerichts gilt der verfassungsrechtliche Anspruch auf Existenzsicherung nicht absolut.
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Rechtsgebiete: Wirtschaftliche u. soziale Rechte
fel.
Berechnung des Existenzminimums
Die in der obligatorischen Krankenversicherung vorgesehene Jahresfranchise von mindestens 230 Franken muss bei der Berechnung des betreibungsrechtlichen Existenzminimums gesondert berücksichtigt werden.
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fel.
Das Zürcher Obergericht hat zu Recht einen Mann, der sich gegenüber zwei Frauen fälschlicherweise als Anwalt und Jurist ausgegeben und ihnen Hilfe bei rechtlichen und finanziellen Problemen angeboten hatte, wegen Betrugs zu einer bedingten Gefängnisstrafe von einem Monat verurteilt.
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Rechtsgebiete: Straftaten gegen das Vermögen
fel.
Weizen-Freisetzungsversuch in Lindau einstweilen gestoppt
Der von der ETH Zürich in Lindau geplante Freisetzungsversuch mit gentechnisch modifizierten Weizenpflanzen kann einstweilen nicht durchgeführt werden. Die beim Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) hängige Beschwerde eines Ehepaars, das in der Nachbarschaft des Versuchsgeländes Landwirtschaft betreibt, erhält auf Grund eines Entscheids des Bundesgerichts ihre aufschiebende Wirkung zurück, die ihr das Departement entzogen hatte. Der für die ETH folgenschwere Entscheid ist auf gravierende Verfahrensmängel zurückzuführen, die das UVEK und das Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft (Buwal) zu verantworten haben.
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Rechtsgebiete: Forschungs-, Bildungs- und Erziehungsrecht
fel.
Geschäftsberichte der beiden eidgenössischen Gerichte
Die beiden eidgenössischen Gerichte in Lausanne und Luzern vermelden in ihren Geschäftsberichten für das Jahr 2002 einen Rückgang der Zahl der neu eingegangenen Dossiers. Arbeitslast und Zahl der Pendenzen pro Richter sind indes beim Eidgenössischen Versicherungsgericht (EVG) wesentlich grösser als beim Bundesgericht.
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Rechtsgebiete: Publikationen
Jurius
Praxismitteilung ESTV, Hauptabteilung Mehrwertsteuer
Die Lieferungen von Hanf, Rauschpilzen und ähnlichen Produkten unterliegen der Mehrwertsteuer ungeachtet dessen, ob der Verkauf eines Produkts an sich illegal ist oder ob es als schädlich eingestuft wird.
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Rechtsgebiete: Indirekte Steuern
Jurius
Zivilstandsregister werden informatisiert und vernetzt
Die Kantone und Zivilstandsämter werden ab heute schrittweise an das Informatisierte Standesregister «Infostar» angeschlossen. Ab Mitte 2004 wird die in enger Zusammenarbeit mit den Kantonen entwickelte zentrale Datenbank im Vollbetrieb stehen.
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Rechtsgebiete: Bund und Kantone
Jurius
Neben sechs anderen Kantonen kann neu auch der Kanton Solothurn probeweise Freiheitsstrafen in Form des elektronisch überwachten Vollzuges ausserhalb der Gefängnismauern (Electronic Monitoring) vollziehen. Der Bundesrat hat am 12. März 2003 die Bewilligung erteilt.
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Rechtsgebiete: Strafen und Massnahmen. Pönologie
Jurius
UVEK nimmt Entscheid des Bundesgerichts zur Kenntnis, das sich zu reinen Verfahrensfragen geäussert hat. Über den eigentlichen Streitpunkt, nämlich die Bewertung des Freisetzungsversuchs, ging es nicht.
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Rechtsgebiete: Verwaltungsrecht