Des Nachbarn Bäume gestutzt
Präzisierte Rechtsprechung zum Schadenersatz
Wer widerrechtlich auf dem Grundstück des Nachbarn Bäume fällt oder zurückstutzt, muss für den an den Pflanzen selbst angerichteten Schaden aufkommen, auch wenn sich der Wert des Grundstücks durch den Eingriff nicht vermindert oder sogar erhöht hat.
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