Jusletter

(Noch) keine Lasertherapie zulasten der Krankenkasse

  • Autor/Autorin: fel.
  • Rechtsgebiete: Kranken-, Unfall- und Invalidenversicherung
  • Zitiervorschlag: fel., (Noch) keine Lasertherapie zulasten der Krankenkasse, in: Jusletter 19. Mai 2003
Eine Lasertherapie zur Behandlung entstellender Gesichtsnarben, die auf massiven Aknebefall zurückgehen, gehört (noch) nicht zu den Pflichtleistungen der obligatorischen Krankenversicherung.

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