Kulturgütertransfergesetz auf Abwegen?
Zwei Punkte haben in den Beratungen zum Kulturgütertransfergesetz zu intensiven Diskussionen Anlass gegeben, einerseits die Verjährungsfrist, während welcher ein Kulturgut einem gutgläubigen Erwerber abgefordert werden kann und andererseits die Frage der Entschädigung des gutgläubigen Erwerbers. Der Nationalrat ist in seiner Beratung im März 2003 in beiden Punkten mit äusserst knappen Mehrheiten vom bundesrätlichen Vorschlag abgewichen. Obwohl der Ständerat wieder auf den Vorschlag des Bundesrates zurückkam und der Nationalrat in der Differenzbereinigung dieser Regelung zustimmte, lohnt es sich, nochmals einen kurzen Blick auf die Problematik zu werfen.
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