Jusletter

 Jusletter 21. Juli 2003

Der Steuermann lügt, der Kapitän ist betrunken
Und der Maschinist in dumpfe Lethargie versunken,
Die Mannschaft lauter meineidige Halunken,
Der Funker zu feig` um SOS zu funken.
Klabautermann führt das Narrenschiff
Volle Fahrt voraus und Kurs auf`s Riff.
(Aus: Reinhard Mey, Das Narrenschiff)

Ein Arbeitnehmer hatte in Deutschland u.a. diesen Text als Rundmail an seine Mitarbeiter geschickt, obwohl der Versand von E-Mails an alle Unternehmensangehörigen ausdrücklich verboten war. Das Arbeitsgericht Wiesbaden erachtete dies mit Urteil vom 2. Mai 2001 (3 Ca 33/01) als zulässigen Grund für eine fristlose Kündigung. «Der Text [...] beleidigt und verunglimpft nicht nur die Geschäftsführung der Beklagten, sondern auch die gesamte übrige Mitarbeiterschaft («Der Steuermann lügt, der Kapitän ist betrunken - Kündigung wegen beleidigender E-Mail»).

Rechtsanwältin Nicole Beranek Zanon kommentiert das Domain-Namen-Urteil des Bundesgerichts in Sachen «tonline.ch» v. die Marke «T-online» («(Unterlassene) Bindestriche im Domain-Namen beseitigen die Verwechslungsgefahr nicht»).

Im Beitrag «Latein als Fachsprache - Fossil oder notwendiger Baustein für ein gemeinsames europäisches Rechtsverständnis» erörtert Dr. Michaela Reinkenhof die Stellung der lateinischen Sprache in der europäischen Rechtswissenschaft.

Paul Andermatt befasst sich mit dem «Aufsichtsverfahren im Fernmeldebereich (2001-2003)» (bzw. «Les procédures de surveillance dans le domaine des services de télécommunications (2001-2003)»).

Mit den besten Wünschen für eine erfolgreiche Woche und

den berner Gurten-Festival-Gängern Erholung wünschend

Nils Güggi

Koordination Jusletter