Vorläufiger Rechtsschutz gegen die Zustellung einer Sammelklage (Napster)
Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts hat am 25. Juli 2003 im Wege der einstweiligen Anordnung der Präsidentin des Oberlandesgerichts Düsseldorf für die Dauer von sechs Monaten, längstens bis zu einer Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde untersagt, die vor einem US-amerikanischen Gericht eingereichte Schadensersatzklage einer Gruppe US-amerikanischer Musikautoren- und Verlage der Beschwerdeführerin (Bf), der Bertelsmann AG, in Deutschland zustellen zu lassen.
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