Jusletter

Kanton haftet trotz Amtspflichtverletzung nicht

Verantwortlichkeitsklagen wegen Finanzdebakel in Leukerbad

  • Autor/Autorin: fel.
  • Rechtsgebiete: Staats- und Beamtenhaftungsrecht
  • Zitiervorschlag: fel., Kanton haftet trotz Amtspflichtverletzung nicht, in: Jusletter 1. September 2003
Der Kanton Wallis hat zwar im Zusammenhang mit dem Finanzdebakel in der Gemeinde Leukerbad seine Amtspflicht verletzt, doch nimmt er gegenüber den Gläubigern seiner Gemeinden keine sogenannte Garantenstellung ein und kann daher von einem geschädigten Kreditgeber nicht haftbar gemacht werden.

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