Kanton haftet trotz Amtspflichtverletzung nicht
Verantwortlichkeitsklagen wegen Finanzdebakel in Leukerbad
Der Kanton Wallis hat zwar im Zusammenhang mit dem Finanzdebakel in der Gemeinde Leukerbad seine Amtspflicht verletzt, doch nimmt er gegenüber den Gläubigern seiner Gemeinden keine sogenannte Garantenstellung ein und kann daher von einem geschädigten Kreditgeber nicht haftbar gemacht werden.
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare