Zur Privilegierung von Darlehensforderungen registrierter Personalvorsorgeeinrichtungen im Konkurs des Arbeitgebers
Kommentar zum Bundesgerichtsentscheid vom 6. Juni 2003 (5C.264/2002; zur amtlichen Publikation vorgeschlagen)
Die Darlehensforderung einer registrierten Personalvorsorgeeinrichtung gegenüber der angeschlossenen Arbeitgeberfirma geniesst das Erstklassprivileg gemäss Art. 219 SchKG.
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