Grundsatzurteil der ARK betreffend Krankheit oder Naturkatastrophen als Eintretensgründe auf ein Asylgesuch
Urteil der ARK vom 19. September 2003 i.S. S.P., Rumänien
Im Grundsatzurteil vom 19. Sep. 2003 ändert die Schweizerische Asylrekurskommission ihre Rechtsprechung dahingehend, dass Krankheit oder Naturkatastrophen keine Gründe darstellen, um auf ein Asylgesuch einzutreten. Sie sind aber für die Frage des Wegweisungsvollzuges von Bedeutung. Nachfolgend wird das Urteil (décision en français) im Volltext wiedergegeben.
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