Zu nah am Drogenkartell

Qualifizierte Geldwäscherei von Limousinen-Fahrer bestätigt

Peter Josi
Peter Josi
Rechtsgebiete:

Einziehung, Geldwäscherei, mangelnde Sorgfalt bei Finanzgeschäften und Melderecht, (Straf-)Bestimmungen des Geldwäschereigesetzes (GwG), Kriminelle Organisation

Zitiervorschlag: Peter Josi, Zu nah am Drogenkartell, in: Jusletter 27. Oktober 2003

Die von einem Limousinen-Chauffeur für kolumbianische Drogenhändler getätigten Finanztransaktionen sind laut Bundesgericht zu Recht als schwerer Fall von Geldwäscherei eingestuft worden. Der Kassationshof hat bestätigt, dass der Mann im Sinne von Art. 305 bis Ziff. 2 Bst. a StGB als Mitglied einer Verbrechensorganisation gehandelt hat.


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