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Liebe Leserinnen und Leser

2004 ist ein Schaltjahr. Zudem fallen mehr Feiertage als üblich auf ein Wochenende. Es steht uns dadurch einiges mehr an Zeit zur Verfügung (4 Arbeitstage), um verschiedenste Projekte zu realisieren. Packen wir Sie an.

Recht umfangreich präsentiert sich auch - wie immer zu Beginn des neuen Jahres - das Verzeichnis der auf den 1. Januar 2004 in Kraft getretenen Erlasse des Bundes.

Prof. Dr. Andrea Büchler stellt «Die Kategorie Geschlecht im Recht» vor («Legal Gender Studies»). Prof. Dr. phil.hist. et lic.iur. Stephan Gass widmet sich der entwicklungspolitischen Bedeutung institutioneller Reformen in den neuen Demokratien Ostmittel- und Osteuropas («Richterliche Unabhängigkeit und Transformation»). Michael Krampf plädiert für eine Beschränkung des «Lohnprivilegs des Arbeitnehmers im Konkurs».

Im Namen des gesamten Weblaw-Teams wünsche ich Ihnen ein erfolgreiches und glückliches Jahr 2004.

Mit besten Grüssen

Nils Güggi
Koordination Jusletter

PS: Auch wir wollen im neuen Jahr hoch hinaus: marsrovers.nasa.gov/gallery/all/spirit.html.

Andrea Büchler
Abstract

Die Gender Studies sind ein verhältnismässig junger Wissenschaftszweig, die Rechtswissenschaften sind bislang nur marginal daran beteiligt. Der folgende Beitrag erörtert entlang der Achse «rechtliche Gleichstellung – faktische Chancengleichheit – rechtliche Konstruktion von Geschlecht» die Entwicklungen und das Potential der Legal Gender Studies.

Stephan Gass
Abstract

Richterliche Unabhängigkeit in ihrer normativen Form als verfassungsmässiger Grundsatz wie auch in ihrer faktischen Erscheinungsform ist in demokratischen Rechtsstaaten von grundlegender Bedeutung für das Funktionieren von Demokratie und Marktwirtschaft. Sie ist aber in noch höherem Masse unentbehrliche Voraussetzung für den Aufbau von Demokratie und Rechtsstaat in den Transformationsstaaten Ostmittel- und Osteuropas - wie das Beispiel eines Justizreform-Projekts der DEZA in der Ukraine aufzeigt.

Michael Krampf
Abstract

Das Lohnprivileg galt ursprünglich für Dienstboten, Büroangestellte, Tag- und Wochenlöhner. Heute können auch Kadermitglieder oder selbst der CEO einer Firma in dessen Genuss gelangen. Diese Entwicklung widerspricht der Absicht des Gesetzgebers. Der Autor schlägt daher eine Begrenzung des Privilegs auf den Höchstbetrag der Insolvenzentschädigung von 8'900.– Franken vor.

fel.
Abstract

Bei der Bemessung des Existenzminimums eines säumigen Schuldners sind Alimente laut einem neuen Urteil des Bundesgerichts nicht sakrosankt.

Peter Josi
Abstract

Das Bundesgericht hat im Falle eines Unfallopfers die Berufung auf einen Grundlagenirrtum (Art. 24 Abs. 1 Ziff. 4 OR) beim Abschluss einer Entschädigungsvereinbarung mit der Versicherung grundsätzlich bejaht.

fel.
Abstract

Das Bundesgericht hat eine Busse von 1000 Franken für einen langjährigen Boxer bestätigt, der auf einem Fussgängerstreifen in Zürich ein vorbeifahrendes Auto mit der Faust attackiert und beschädigt hatte. Das Bezirksgericht hatte ihn zunächst zu einer unbedingten Gefängnisstrafe von zehn Tagen verurteilt, doch verhängte das Obergericht lediglich eine Geldstrafe. Nun hat das Bundesgericht wie zuvor schon das kantonale Kassationsgericht den Schuldspruch wegen eventualvorsätzlicher Sachbeschädigung bestätigt.

fel.
Abstract

Vorläufig aufgenommene Ausländer dürfen laut einem neuen Urteil des Bundesgerichts bei der Festsetzung ihrer Sozialhilfe gleich wie Asylbewerber und damit schlechter behandelt werden als die übrigen Sozialhilfeempfänger. Zu beurteilen war in Lausanne der Fall einer sechsköpfigen Grossfamilie im Kanton Basel-Landschaft, der nach Abweisung des Asylgesuchs und vorläufiger Aufnahme gemäss kantonaler Asylverordnung ein Betrag von 2252 Franken zusteht. Gemäss den von der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe herausgegebenen Richtlinien für die Ausgestaltung und Bemessung der Sozialhilfe (SKOS- Richtlinien) erhalten andere Sozialhilfeempfänger in analoger Situation einen Betrag von 2940 Franken.

Peter Josi
Abstract

Die SBB werden nach ihrer Umwandlung in eine spezialgesetzliche Aktiengesellschaft für nichtbetriebsnotwendige Liegenschaften nicht länger von den Kantons- und Gemeindesteuern befreit. Das Bundesgericht hat die staatsrechtliche Beschwerde der Bundesbahnen gegen einen entsprechenden Entscheid des Verwaltungsgerichts des Kantons Graubünden abgewiesen.

fel.
Abstract

Der Strafrichter darf dem Verurteilten, dem der bedingte Strafvollzug gewährt wird, für die Dauer der Probezeit die Ausübung einer bestimmten beruflichen Tätigkeit untersagen. Laut einem neuen Urteil des Bundesgerichts wird dadurch nicht die Regelung der Nebenstrafen unterlaufen, laut der ein eigentliches Berufsverbot nur für bewilligungspflichtige Aktivitäten ausgesprochen werden darf (Art. 54 Strafgesetzbuch).

fel.
Abstract

Auf Ende des Jahres scheidet Bundesrichter Emilio Catenazzi altershalber aus dem Amt. Der Tessiner Anwalt war im Jahre 1996 auf Vorschlag der CVP als Nachfolger von Fulvio Antognini ins höchste Schweizer Gericht gewählt worden, wo er für seinen Vorgänger in der I. Öffentlichrechtlichen Abteilung Einsitz nahm.

Jurius
Abstract

Die Kontrollstelle hat am 19. Dezember 2003 ihren Entscheid zur Frage der Unterstellung von Investmentgesellschaften unter das Geldwäschereigesetz veröffentlicht. Danach sind Investmentgesellschaften als Finanzintermediäre im Sinn des Geldwäschereigesetzes zu betrachten und diesem demzufolge unterstellt.

Jurius
Abstract

Die Kontrollstelle hat heute das Musterreglement für die Umsetzung der GwG-spezifischen Sorgfaltspflichten im Bereich der Geld- und Wertübertragungsgeschäfte veröffentlicht. Dabei wurde unter anderem dem erhöhten Risiko der Geschäftsbeziehung Rechnung getragen.

Jurius
Abstract

Die EBK hat die Anwendung von internationalen Abschlüssen als Basis für die Berechnung der Eigenmittelunterlegung erlaubt. Verschiedene Anpassungen des Kapitals sind dabei vorzunehmen.

Jurius
Abstract

Die EBK hat entschieden, zur Klärung von offenen Interpretationsfragen zur korrekten Erfüllung der Meldepflicht von börslichen und ausserbörslichen Abschlüssen (Börsentransaktionen) ein Rundschreiben zu erlassen. Sie hat dazu den Entwurf eines EBK-RS «Meldepflicht von Börsentransaktionen» verabschiedet und zur Vernehmlassung freigegeben.

Jurius
Abstract

Die Wettbewerbskommission (Weko) stellt fest, dass Swisscom ihre marktbeherrschende Stellung missbrauchte, indem sie ihre Tochtergesellschaft Bluewin gegenüber konkurrierenden Anbietern von ADSL-Diensten bevorzugte.

Jurius
Abstract

Die Wettbewerbskommission (Weko) hat eine Untersuchung betreffend einer allfällig unzulässigen Abrede über die sogenannte «Interchange Fee» in den Kreditkartensystemen MasterCard und Visa eröffnet.

Jurius
Abstract

Die vorliegende Zusammenstellung beinhaltet alle schweizerischen Bundesgesetze, Bundesbeschlüsse, Bundesrats- und Departementsverordnungen sowie einzelne Artikel, die im Januar 2004 in Kraft treten. Die einzelnen Erlasse und Änderungen können via Links direkt abgerufen werden.