Anforderungen bezüglich der Identifikation der Vertragspartei und der Feststellung der wirtschaftlich berechtigten Person durch eine Investmentgesellschaft
Ergänzung der FAQ´s der Kontrollstelle GwG vom 16. Januar 2004
Durch eine Veröffentlichung vom 19. Dezember 2003 hat die Kontrollstelle ihre Praxis betreffend Investmentgesellschaften hinsichtlich des Geldwäschereigesetzes präzisiert und festgelegt, dass diese als Finanzintermediäre gemäss Art. 2 Abs. 3 GwG zu qualifizieren und daher dem Geldwäschereigesetz unterstellt sind.
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare