Frankreich muss warten
Rechtshilfe nach Anschlag von Djerba
Im Zusammenhang mit dem Terroranschlag vom 11. April 2002 auf der tunesischen Ferieninsel Djerba, dem 21 Menschen zum Opfer gefallen sind, erhält Frankreich die von der Schweiz verlangte Rechtshilfe einstweilen noch nicht. Das Bundesgericht hat eine Verwaltungsgerichtsbeschwerde des Verantwortlichen des islamischen Zentrums Salah in Biel gutgeheissen, bei dem die Bundesanwaltschaft am 18. März vergangenen Jahres zahlreiche Dokumente beschlagnahmt hatte.
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